E- surgical
Direktwirkende Entkeimungslampe NBV 15 NL mit Arbeitszeitzähler
Direktwirkende Entkeimungslampe NBV 15 NL mit Arbeitszeitzähler
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L-Zähler mit Mikroprozessor, ohne Display, mit akustischer Signalisierung des Moments des Heizkörperwechsels. Diese Art von Zähler wird in direkt wirkenden Lampen montiert. Das Lesegerät CL-02 ermöglicht das Auslesen des aktuellen Zählerstands
Montageart: N - universell (Wand und Decke)
dank Diese keimtötende Lampe erhöhen Sie den Grad der mikrobiologischen Reinheit
emittierte Strahlung: UV-C mit einer Wellenlänge von 253,7 nm
wenn Sie diese verwenden Lampe, Viren, Schimmel, Pilze und Mikroorganismen werden irreversibel deaktiviert
Ziel: Effektive Desinfektion von Luft und Oberflächen
Reflektor: Dieses Element wird hergestellt aus Aluminium, das höchste Qualität garantiert
Zweck: Diese keimtötende Lampe wird in medizinischen Instituten, Krankenhäusern und Kliniken sowie in der Pharma-, Lebensmittel- und Kosmetikindustrie eingesetzt
die Wirksamkeit dieser Lampe wurde durch Tests bestätigt; es wird auch durch zahlreiche Zertifikate belegt
Technische Daten:
- Versorgungsspannung: 230V 50Hz
- Leistungsaufnahme: 25 VA
- UV-C-Strahlung emittierendes Element: 1x15W
- UV-C-Strahlungsintensität in 1 m Abstand: 0,9 W/m2
- Kühlerlebensdauer: 8000 h
- desinfizierter Bereich: 6-8 m2
- Lampendrehung (Möglichkeit zur Einstellung des Belichtungswinkels): 200°
- Sicherheitsklasse: I
- Gehäusetyp: IP 20
- Art der Arbeit: kontinuierlich
- Kuppelabmessungen: 465 x 85 x 135 mm
- Kuppelgewicht: 2 kg
- Gestängelänge: 120 mm
- Zählertyp: ohne Display
- Montage an der Elektroinstallation - kein Kabel mit 230V-Stecker


Komfort für den Patienten und das OP-Team
Wir liefern es, wir installieren es und erbringen Dienstleistungen für unsere Geräte.
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CE
Produkte in Übereinstimmung mit der Verordnung der Europäischen Union über Medizinprodukte 2017/745 vom 5. April 2017 über Medizinprodukte-Richtlinie 20201/83/EG, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und Aufhebung Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates.
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IGJ
Alle medizinischen Geräte und Systeme oder Behandlungseinheiten werden bei der MHRA registriert, bevor sie auf den Markt gebracht werden