E- surgical
Entkeimungslampe NBVE 60 NL
Entkeimungslampe NBVE 60 NL
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Montagemethode: N - universell (Wand und Decke)
Arbeitszeitzähler: L - Typ L-Zähler (indikativ mit einem Display mit Angaben mit einer Genauigkeit von 1 h)< br data-mce-fragment="1">LW - elektronischer Zähler mit 4-Felder-Display mit Anzeigen mit einer Genauigkeit von 1 Stunde. Das Modell ist mit der Funktion der akustischen Signalisierung des Moments des Austauschs des Heizkörpers ausgestattet (dieses Element wird auch verwendet, um die Arbeitszeit der Heizkörper zu summieren). Wir installieren den LW-Zähler auf individuelle Kundenbestellung
energiesparende Eigenschaften: deutliche Reduzierung des Stromverbrauchs
das Gerät kann in Anwesenheit arbeiten von Patienten und Personal im Raum
Luft strömt durch die UV-C-Kammer
das Gerät hat Tests in spezialisierten Labors erfolgreich bestanden
die Leuchte verfügt außerdem über die erforderlichen Zertifikate, die ihre hohe Qualität belegen
Anwendung: Patientenzimmer, OPs, Notaufnahmen, Labore, Wartezimmer, Pharmazie , Kosmetik- und Lebensmittelindustrie
Garantie für einen konstant hohen Luftentkeimungsgrad, bestätigt durch Tests und bescheinigt durch alle erforderlichen Zertifikate
Gehäuse: aus säurefestem Blech, das die desinfizierenden Eigenschaften deutlich erhöht und eine einfache Reinigung des Gerätes ermöglicht
Technische Daten:
- Versorgungsspannung: 230V 50Hz
- energiesparend - Stromverbrauch: 75 VA
- UV-C-Strahlung emittierendes Element: 2x30W
- Kühlerlebensdauer: 8000 h
- Gebläseleistung: 132 m3/h
- desinfiziertes Volumen: 25-50 m2/h
- Betriebsbereich der Lampe: 10–20 m2
- Sicherheitsklasse: I
- Gehäusetyp: IP 20
- Kuppelabmessungen: 1125 x 215 x 130 mm
- Abmessungen: 1190 x 215 x 145 mm
- Gewicht: 8,5 kg
- Montage an der Elektroinstallation - kein Kabel mit 230V-Stecker


Komfort für den Patienten und das OP-Team
Wir liefern es, wir installieren es und erbringen Dienstleistungen für unsere Geräte.
-
CE
Produkte in Übereinstimmung mit der Verordnung der Europäischen Union über Medizinprodukte 2017/745 vom 5. April 2017 über Medizinprodukte-Richtlinie 20201/83/EG, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und Aufhebung Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates.
-
IGJ
Alle medizinischen Geräte und Systeme oder Behandlungseinheiten werden bei der MHRA registriert, bevor sie auf den Markt gebracht werden