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Entkeimungslampe NBVE-60 PL auf einem Ständer.

Entkeimungslampe NBVE-60 PL auf einem Ständer.

Normaler Preis £340.00 GBP
Normaler Preis Verkaufspreis £340.00 GBP
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inkl. MwSt.

Die NBVE 60 PL Durchflussentkeimungslampe gibt Strahlung mit einer Wellenlänge von 253,7 nm ab. Diese Intensität reicht aus, um schädliche Bakterien, Viren, Pilze und andere Mikroorganismen dort effektiv zu deaktivieren, wo höchste mikrobiologische Sterilität erforderlich ist. Zum Beispiel in: Schönheitssalons, Krankenhäusern, Kindergärten, Kliniken und Produktionshallen (in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie).

Das wirkt keimtötend Lampe erfüllt höchste Ansprüche. Das wichtigste Merkmal dieses Modells ist, dass die UV-C-Strahlung nicht nach außen entweicht, sodass Personen im Raum keiner gesundheitsschädlichen Strahlung ausgesetzt werden.

Die Durchflussentkeimungslampe NBVE 60 PL ist mit einem Betriebsstundenzähler ausgestattet. Dank dessen müssen Sie nicht daran denken, das Gerät ein- oder auszuschalten, da die Lampe automatisch ein- und ausschaltet. Die Desinfektionskammer mit keimtötenden Strahlern ist für die Luftreinigung zuständig. Dank des eingebauten Lüfters findet eine Luftzirkulation durch die Lampe statt. Aufgrund seiner hohen Qualität dient dieses Gerät unseren Kunden seit vielen Jahren und gewährleistet die Sicherheit ihrer Patienten und anderer Besuchergruppen.

Technische Parameter:

  • Versorgungsspannung: 230V 50Hz
  • energiesparend - Stromverbrauch: 75 VA
  • UV-C-Strahlung emittierendes Element: 2x30W
  • Kühlerlebensdauer: 8000 h
  • Gebläseleistung: 132 m3/h
  • desinfiziertes Volumen: 25-50 m3/h
  • Betriebsbereich der Lampe: 10–20 m2
  • Sicherheitsklasse: I
  • Gehäusetyp: IP 20
  • Kuppelabmessungen: 1125 x 215 x 130 mm
  • Abmessungen: 600 x 1740 x 600 mm
  • Gewicht: 13 kg
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Komfort für den Patienten und das OP-Team

Wir liefern es, wir installieren es und erbringen Dienstleistungen für unsere Geräte.

  • CE

    Produkte in Übereinstimmung mit der Verordnung der Europäischen Union über Medizinprodukte 2017/745 vom 5. April 2017 über Medizinprodukte-Richtlinie 20201/83/EG, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und Aufhebung Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates.

  • IGJ

    Alle medizinischen Geräte und Systeme oder Behandlungseinheiten werden bei der MHRA registriert, bevor sie auf den Markt gebracht werden

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