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E- surgical

NBVE 60 P Durchflussentkeimungslampe: ohne UV-Betriebstimer.

NBVE 60 P Durchflussentkeimungslampe: ohne UV-Betriebstimer.

Normaler Preis £322.00 GBP
Normaler Preis Verkaufspreis £322.00 GBP
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inkl. MwSt.
Produktbeschreibung:
  • Aufbauart: P - fahrbar auf Stativ
  • Da diese Durchflussentkeimungslampe energiesparend ist, sparen Sie etwa 200-300 PLN pro Monat (je nachdem, wie lange das Gerät funktioniert)
  • Ausführung: Durchfluss-Energiespar-Entkeimungslampe
  • Einsatzzweck: effektive Luftdesinfektion (auch in Anwesenheit von Patienten und Personal)
  • Personen im Raum werden keiner schädlichen Strahlung ausgesetzt, da diese Lampe so konstruiert ist, dass die Luft durch die UV-C-Kammer strömt
  • Dieses Modell hat alle erforderlichen Tests erfolgreich bestanden und seine Wirksamkeit wird durch Zertifikate bestätigt
  • Anwendung: in Operationssälen, Patientenzimmern, Notaufnahmen, Labors, Wartezimmern und anderen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten - auch überall dort, wo ein hohes Maß an mikrobiologischer Reinheit gefordert ist
  • Gehäuse: säurebeständiges Blech, das die desinfizierenden Eigenschaften unterstützt und es Ihnen ermöglicht, das Gerät sauber zu halten
Technische Parameter:
  • Versorgungsspannung: 230V 50Hz
  • energiesparend - Stromverbrauch: 75 VA
  • UV-C-Strahlung emittierendes Element: 2x30W
  • Kühlerlebensdauer: 8000 h
  • Gebläseleistung: 132 m3/h
  • desinfiziertes Volumen: 25-50 m3/h
  • Betriebsbereich der Lampe: 10–20 m2
  • Sicherheitsklasse: I
  • Gehäusetyp: IP 20
  • Kuppelabmessungen: 1125 x 215 x 130 mm
  • Abmessungen: 600 x 1740 x 600 mm
  • Gewicht: 13 kg
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Komfort für den Patienten und das OP-Team

Wir liefern es, wir installieren es und erbringen Dienstleistungen für unsere Geräte.

  • CE

    Produkte in Übereinstimmung mit der Verordnung der Europäischen Union über Medizinprodukte 2017/745 vom 5. April 2017 über Medizinprodukte-Richtlinie 20201/83/EG, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und Aufhebung Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates.

  • IGJ

    Alle medizinischen Geräte und Systeme oder Behandlungseinheiten werden bei der MHRA registriert, bevor sie auf den Markt gebracht werden

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